Bremssystem-kleinIch finde es wichtig, dass viele mitreden und besser noch mitdenken, damit in den wichtigen Fragen unserer Zeit nur gute Ideen durchgesetzt werden können. So gesehen halte ich den Koalitionsvertrag, wie auch Wahlprogramme, für  demokratische Pflichtlektüren.

Hier finden Sie die Originalfassung und meine kommentierte Fassung des Koalitionsvertrages. Dafür habe ich relevante Einschätzungen recherchiert. Die Einschätzungen finden Sie als Kommentare im Originaltext. Dieser Artikel kann nur lang sein – bitte nehmen Sie sich die Zeit, um der großen Koalition auf die Finger schauen zu können. Ich freue mich auf Ihre Kommentare und würde gerne das Dokument mit Ihnen ausdiskutieren.


„Deutschlands Zukunft gestalten“ Originaldokument
(Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD 18. Legislaturperiode)

Energieteil ab S. 49.:

1.4. Die Energiewende zum Erfolg führen

Energiewende und Klimaschutz erfolgreich gestalten

Achtung Zunächst ein Appel von Energieblogger Daniel Bannasch: “Der Titel des Abschnitts Energie im Koalitionsvertrag ‘Die Energiewende zum Erfolg führen’ ist zynisch. Es müsste heissen ‘Die Energiewende erfolgreich abwürgen!’ Der Vertrag trägt an den entscheidenden Stellen die Handschrift der Lobby der alten Energiewirtschaft. Das wird Deutschland die internationale Vorreiterrolle und zehntausende Arbeitsplätze in der Zukunftsbranche Erneuerbare Energien kosten. Die Welt schaut auf Deutschland. Wenn wir die Energiewende hinbekommen, hat das weltweite Auswirkungen. Sie ist eine der wenigen Chancen auch in Sachen Klimawandel globale Wirkung zu erreichen. Die SPD-Basis sollte die Zustimmung zum Koalitionsvertrag aus energiepolitischen Gründen verweigern”. Man darf sich nicht von der „Schönschreiberei“ täuschen lassen.

Die Energiewende ist ein richtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg in eine Industriegesellschaft, die dem Gedanken der Nachhaltigkeit und der Bewahrung der Schöpfung verpflichtet ist. Sie schützt Umwelt und Klima, macht uns unabhängiger von Importen, sichert Arbeitsplätze und Wertschöpfung in Deutschland. Eine der Hauptaufgaben der Großen Koalition ist es deshalb, engagierten Klimaschutz zum Fortschrittsmotor zu entwickeln und dabei Wohlstand und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Wir wollen die Entwicklung zu einer Energieversorgung ohne Atomenergie und mit stetig wachsendem Anteil Erneuerbarer Energien konsequent und planvoll fortführen. Wir bekräftigen unseren Willen, AchtungVerpflichten wäre was Anderes) die internationalen und nationalen Ziele zum Schutz des Klimas einzuhalten, uns in der Europäischen Union für 2030 für ambitionierte Ziele auf der Grundlage der weltweiten langfristigen Ziele für 2050 einzusetzen und wir werden uns auch international für ambitionierte Klimaschutzziele und verbindliche Vereinbarungen engagieren. Die Erreichung ambitionierter europäischer Klimaschutzziele darf nicht zu Nachteilen für energieintensive und im internationalen Wettbewerb stehende Industrien führen und ist so zu gestalten, dass carbon leakage vermieden wird.

Energiepolitisches Dreieck

Die Ziele des energiepolitischen Dreiecks – Klima- und Umweltverträglichkeit, Versorgungssicherheit, Bezahlbarkeit – sind für uns gleichrangig. Die Energiewende wird nur dann bei Bürgern und Wirtschaft Akzeptanz finden, wenn Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit gewährleistet sowie industrielle Wertschöpfungsketten und Arbeitsplätze erhalten bleiben. Beim weiteren Ausbau der Erneuerbaren Energien ist der Kosteneffizienz und Wirtschaftlichkeit des Gesamtsystems einschließlich des Netzausbaus und der notwendigen Reservekapazitäten eine höhere Bedeutung zuzumessen. Dabei muss auch der europäische Strommarkt verstärkt in den Blick genommen werden. In diesem Rahmen muss zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit in Deutschland der wirtschaftliche Betrieb notwendiger Kapazitäten konventioneller und flexibel einsetzbarer Kraftwerke in bezahlbarer Weise möglich bleiben.

Reform des EEG

Die Koalition strebt eine schnelle und grundlegende Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) an und legt sie bis Ostern 2014 vor mit dem Ziel einer Verabschiedung im Sommer 2014, um verlässliche Rahmenbedingungen in der Energiepolitik zu schaffen. Altanlagen genießen Bestandsschutz. Der Vertrauensschutz im Hinblick auf getätigte und in der Realisierung befindliche Investitionen ist entsprechend zu gewähren.

Klimaschutz

Wir halten daran fest, dem Klimaschutz einen zentralen Stellenwert in der Energiepolitik zuzumessen. National wollen wir die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand 1990 reduzieren. Innerhalb der Europäischen Union setzen wir uns für eine Reduktion um mindestens 40 Prozent bis 2030 als Teil einer Zieltrias aus Treibhausgasreduktion, Ausbau der Erneuerbare Energien und Energieeffizienz ein. In Deutschland wollen wir die weiteren Reduktionsschritte im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 bis zum Zielwert von 80 bis 95 Prozent im Jahr 2050 festschreiben und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegen (Klimaschutzplan).

Achtung Heißt das, dass in Abhängig von den Verhandlungsergebnissen des „Klimazirkusses?  Ziele neu definiert werden?

Die Koalition will einen wirksamen Emissionshandel auf europäischer Ebene. Dabei muss die Reduzierung der emittierten Treibhausgasmengen zentrales Ziel des Emissionshandels bleiben. Korrekturen sollten grundsätzlich nur erfolgen, wenn die Ziele zur Minderung der Treibhausgase nicht erreicht werden. Bei der von der EUKommission geplanten Herausnahme von 900 Mio. Zertifikaten aus dem Handel (backloading) muss sichergestellt werden, dass es sich um einen einmaligen Eingriff in das System handelt, die Zertifikate nicht dauerhaft dem Markt entzogen werden und nachteilige Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der betroffenen Branchen und industrielle Arbeitsplätze ausgeschlossen werden.
Achtung SchwammigesJein“, wird es gemacht oder nicht?

Wir setzen uns für ein ambitioniertes, weltweites Klimaschutzabkommen ein. Der Klimaschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien wird weltweit durch Kooperationen und Programme mit anderen Staaten, insbesondere Schwellen- und Entwicklungsländern, vorangebracht.

Erneuerbare Energien

Der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien erfolgt in einem gesetzlich festgelegten Ausbaukorridor 40 bis 45 Prozent im Jahre 2025, 55 bis 60 Prozent im Jahr 2035. Jährlich wird der Fortgang des Ausbaus im Hinblick auf Zielerreichung, Netzausbau und Bezahlbarkeit überprüft (Monitoring).
Achtung Jährlich kann gedrosselt oder beschleunigt werden. Der Wille von Energiebürgern ist wieder kontrollierbar)
Auf der Basis dieser Korridore wird sich die Koalition mit den Ländern auf eine synchronisierte Planung für den Ausbau der einzelnen Erneuerbaren Energien verständigen. Wir werden die Erneuerbaren Energien so ausbauen, dass die Ausbauziele unter Berücksichtigung einer breiten Bürgerbeteiligung erreicht und die Kosten begrenzt werden. Wir werden auch unverzüglich den Dialog mit der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten darüber beginnen, wie diesen Zielen dienende Förderbedingungen europarechtskonform weiterentwickelt werden können. Zusätzliche Einnahmen aus dem Emissionshandel sollen in dem Bereich der Erneuerbaren Energien eingesetzt werden.

schlechtDie deckelnden Quoten bremsen massiv erneuerbare Elektrizität:

Grüne im Bundestag „Kein Klimaschutz im Koalitionsvertrag..entspricht einer Halbierung des heutigen Ausbautempos..Signal an Investoren ist verheerend..Das ganze wird noch nicht einmal billiger als bisher“

Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) „„Mit diesem Ausbaukorridor wird Deutschland seine Klimaschutzziele in den kommenden Jahren verfehlen“, warnt BEE-Präsident Dr.-Ing. E.h. Fritz Brickwedde.“

Phasenprüfer (Blog)„..bisherigen Ambitionen deutlich unterschreiten. Dazu bedarf es einiger Rechenspiele. Zunächst einmal ist  zu bestimmen, wie stark der EE-Anteil bisher pro Jahr ausgebaut werden  sollte. Dazu gab es zwei Zielmarken: Einmal die im Energiekonzept 2010 (vor Fukushima) festgelegte Marke von 35 Prozent bis 2020. 2012 lag der Anteil der erneuerbaren Energien bei 22,6 Prozent. Folglich ergibt sich daraus eine Steigerung des Grünstroms am Strommix von 1,55 Prozentpunkten pro Jahr.

Nach Brüssel ist aber längst schon verbindlich ein anderes Ziel gemeldet worden, das bei 38,6 Prozent liegt. Diese Marke hatte sich zuletzt in der Politik und auch in der Branche als Mindestmarke etabliert. In diesem Fall müsste die Ausbaugeschwindigkeit in den acht Jahren bis 2020 sogar bei 2,00 Prozentpunkten pro Jahr liegen.

Schwarz -Rot bricht mit diesen Zielen. Geht man von der gesetzlichen Mindestmarke von 40 Prozent bis 2025 aus, ergibt sich bei einem linearen Ausbau lediglich ein Ausbau von 1,34 Prozentpunkten pro Jahr. Gegenüber dem bisherigen Hauptziel von knapp 39 Prozent bis 2020, das  sich als Mindestmarke wie gesagt politisch etabliert hatte, ist das ein Minus von 33 Prozent.“

Hans Josef Fell (Energieexperte/Grüne): „Mit purer staatlicher Planwirtschaft werden sie das Bürgerengagement für die Erneuerbaren Energien zum Schutze der Kohlewirtschaft weitgehend zu Nichte machen. Der staatlich verordnete Ausbaudeckel von maximal 60% Ökostrom bis 2035 bedeutet im Klartext einen jahrzehntelangen staatlich verordneten Schutz der klimaschädlichen Kohleverstromung und fast eine Halbierung der in den Jahren 2011 und 2012 realisierten jährlichen Investitionen in der Ökostrombranche. Union und SPD nehmen für den Schutz der Kohlekonzerne viele weitere Insolvenzen und zehntausende Arbeitsplatzverluste in der Branche Erneuerbare Energien in Kauf.“

WDR Kommentar von Jürgen Döschner: „..heißt Korridor nicht nur Mindestziel, sondern bedeutet faktisch eine Deckelung, weil damit auch die Höchstmarke gesetzlich festgelegt wird.“

Joseph Göppel (CSU): „Mit den jetzigen Festlegungen werden wir selbst diese herabgesetzten Ziele nicht erreichen. Zum Ende dieser Legislaturperiode wird sich die Frage stellen: Wie will Deutschland weitermachen? Meine Befürchtung ist, dass dann manche sagen: Jetzt müssen die Atomkraftwerke weiterlaufen. Und das war wahrscheinlich auch das geheime Ziele mancher Verhandlungspartner.“

BUND: „Fazit: Schwarz-Rot setzt auf Kohlekraftwerke und bremst die Energiewende in Bürgerhand auf breiter Front aus.“

Effizienz als zweite Säule einer nachhaltigen Energiewende

Die Senkung des Energieverbrauchs durch mehr Energieeffizienz muss als zentraler Bestandteil der Energiewende mehr Gewicht erhalten. Fortschritte bei der Energieeffizienz erfordern einen sektorübergreifenden Ansatz, der Gebäude, Industrie, Gewerbe und Haushalte umfasst und dabei Strom, Wärme und Kälte gleichermaßen in den Blick nimmt. Ausgehend von einer technisch-wirtschaftlichen Potenzialanalyse wollen wir Märkte für Energieeffizienz entwickeln und dabei alle Akteure einbinden.

Achtung Wie werden konkret Märkte entwickelt? Das wird nicht beschrieben.

Nationaler Aktionsplan Energieeffizienz

In einem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz will die Koalition die Ziele für die verschiedenen Bereiche, die Instrumente, die Finanzierung und die Verantwortung der einzelnen Akteure zusammenfassen. Er wird mit einem jährlichen Monitoring von einer unabhängigen Expertenkommission überprüft. Der erste Aktionsplan soll im Jahre 2014 erarbeitet und von der Bundesregierung beschlossen werden. Die dafür vorzusehenden Mittel werden durch Haushaltsumschichtung erwirtschaftet. Aus dem Energie- und Klimafonds werden wir die Umsetzung anspruchsvoller Effizienzmaßnahmen in der Wirtschaft, durch Handwerk und Mittelstand, Kommunen und Haushalten fördern.

AchtungWelche?) In den Sektoren Gebäude und Verkehr erfolgt die Finanzierung ergänzend mit eigenen Instrumenten aus den zuständigen Ressorts. In einem ersten Schritt wollen wir folgende Maßnahmen umsetzen:

schlechtEnergieblogger Andreas Kühl: „Energieeffizienz im Koalitionsvertrag weiter ambitionslos..die steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungen ist komplett gestrichen worden. In seinem Artikel kommt auch Christian Noll, geschäftsführender Vorstand der DENEFF zu Wort„..enthält aber kaum mehr sinnvolle Maßnahmen, die diese stützen. Die steuerliche Förderung für Haussanierer wurde in letzter Minute gekippt und viele wichtige Themen, wie die Qualifizierung von Effizienz-Fachkräften wurden gar nicht erst verhandelt. Ohne einen kompletten Effizienzbaukasten kann es aber nicht gelingen, die künftigen Kosten der Energieversorgung auf einem verträglichen Niveau zu halten.“

Josef Göppel CSU
: „Allerdings ist die Steuerabschreibung für die energetische Sanierung der Altbausubstanz komplett weggefallen. Das, was die Union mit der FDP vereinbart hatte, ist mit den Sozialdemokraten nicht mehr möglich. Das finde ich sehr bedenklich und das wird die deutsche Klimaschutzbilanz zurückwerfen.“

  • Das KfW-Programm zur energetischen Gebäudesanierung wollen wir aufstocken, verstetigen und deutlich vereinfachen.
  • Die Programme sollen so gestaltet sein, dass durch Beratung Fehlinvestitionen verhindert werden.
  • Die EU-Energieeffizienz-Richtlinie werden wir sachgerecht umsetzen.
  • Zur Förderung sinnvoller und kosteneffizienter Maßnahmen werden wir einen Schwerpunkt auf eine fachlich fundierte und unabhängige Energieberatung legen und diese entsprechend fördern, insbesondere über die Effizienz von Heizungsanlagen und möglichen Maßnahmen zur Effizienzverbesserung gezielt informieren.
    gutGut, aber wer soll das machen und was ist daran neu? AchtungAlte Heizungen vor neuen erneuerbaren Heizsystemen? 
  • Wir werden die kostenlose Energieberatung für Haushalte mit niedrigen Einkommen ausbauen. Investitionen in energiesparende Haushaltgeräte werden erleichtert.
  • Auf europäischer Ebene werden wir uns mit Nachdruck für dynamische und anspruchsvollere Standards für energierelevante Produkte im Rahmen der Öko- Design-Richtlinie (Verankerung des Top-Runner-Prinzips) einsetzen. Soweit möglich, wollen wir nationale Standards vorab setzen.
  • Die Kennzeichnung von Produkten (z. B. Haushaltsgeräten) entsprechend ihrer Energieeffizienz werden wir für die Kunden aussagekräftig gestalten.

Klimafreundlicher Wärmemarkt

Der Wärmemarkt ist mitentscheidend für eine erfolgreiche Energiewende. Seine Umgestaltung ist ein langfristiger Prozess. Ziel der Koalition bleibt es, bis zum Jahr 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu haben. Dazu müssen der Energieverbrauch der Gebäude adäquat gesenkt und gleichzeitig der Ausbau erneuerbarer Energien zur Wärmenutzung vorangetrieben werden. Auf der Grundlage eines Sanierungsfahrplans werden wir im Gebäudebereich und im Wärmemarkt als erste Schritte folgende Maßnahmen ergreifen:

  • Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz wird auf der Grundlage des Erfahrungsberichtes und in Umsetzung von europäischem Recht fortentwickelt sowie mit den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) abgeglichen.
  • Der Einsatz von erneuerbaren Energien im Gebäudebestand sollte weiterhin auf Freiwilligkeit beruhen.
  • Wir werden die Informationen von Käufern und Mietern über die energetische Qualität eines Gebäudes weiter verbessern und transparenter gestalten.
    gutWenn Energieausweise endlich hart und aussagekräftig werden, wäre das wirklich gut!
  • Das bewährte Marktanreizprogramm werden wir verstetigen.
  • In einem Strommarkt mit einem weiter zunehmenden Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien werden wir Strom, der sonst abgeregelt werden müsste, für weitere Anwendungen, etwa im Wärmebereich, nutzen.

Ausbau der erneuerbaren Energien

Ausbaukorridor Erneuerbare Energien

Wir setzen uns für einen nachhaltigen, stetigen und bezahlbaren Ausbau der Erneuerbaren ein. Dafür werden wir im EEG einen im Gesetz geregelten Ausbaukorridor festlegen und den Ausbau steuern. Damit stellen wir sicher, dass die Ausbauziele erreicht werden und die Kosten im Rahmen bleiben. Dieser Ausbaukorridor:

schlechtEnergieblogger Daniel Bannasch: Die verbindlichen Ausbaupfade für Erneuerbare sind ein planwirtschaftliches Abwürgen des Ausbaus der erneuerbaren Energien.“ War denn nicht das EEG noch kürzlich als planwirtschaftliches Förderinstrument in der Kritik?

  • schafft Planungssicherheit für alle Beteiligten,
  • gibt der EE-Branche einen verlässlichen Wachstumspfad,
    schlechtWo ist der stabile Rahmen für erneuerbare Energien?
  • begrenzt die Kostendynamik beim Ausbau der erneuerbaren Energien,
    AchtungWodurch genau? Durch weniger erneuerbare Energien oder weil tatsächlich die Kosteneffizienz steigt?
  • gibt der Entwicklung der konventionellen Energiewirtschaft einen stabilen Rahmen,
    Achtung Merkwürdiges Ziel, immerhin wird hier ehrlich reingeschrieben, was der eientliche Nutzen der Reform sein soll
  • erlaubt eine bessere Verknüpfung mit dem Netzausbau,
    Achtung Heißt das, dass Netzbetreiber durch Verzögerungen örtlich die Ausbaugeschwindigkeit einbremsen können?
  • ermöglicht eine schrittweise Anpassung des Strom- und Energieversorgungssystems
  • an die Herausforderungen volatiler Stromerzeugung und dadurch eine kostengünstigere Systemintegration.

Kosten der Energiewende

Die Energiewende ist nicht zum Nulltarif zu haben. Die Gesamtkosten sind in den letzten Jahren aber schnell und stark gestiegen. Private und gewerbliche Stromkunden müssen erhebliche Lasten tragen.

Achtung Warum ist hier nicht die Rede von Industrieprivilegien und den Senkungen des Börsenpreises durch erneuerbare Energien? Die EEG-Umlage hat mittlerweile eine Höhe erreicht, die für private Haushalte und weite Teile der Wirtschaft, insbesondere auch mittelständische Unternehmen, zum Problem wird, wenn es nicht gelingt, die Kostendynamik zu entschärfen. Mit der grundlegenden Reform, auf die wir uns verständigt haben, wollen wir Ausmaß und Geschwindigkeit des Kostenanstiegs spürbar bremsen, indem wir die Vergütungssysteme vereinfachen und die Kosten auf einem vertretbaren Niveau stabilisieren. Dazu brauchen wir neben einem berechenbaren und im Gesetz festgelegten Ausbaukorridor insbesondere mehr Kosteneffizienz durch Abbau von Überförderungen und Degression von Einspeisevergütungen, eine stärker marktwirtschaftlich orientierte Förderung, eine Konzentration der Besonderen Ausgleichsregelung auf stromintensive Unternehmen im internationalen Wettbewerb und eine ausgewogene Regelung für die Eigenproduktion von Strom.

Reform des Fördersystems

schlechtJoseph Göppel (CSU) kritisiert: „Das ist eines der größten Defizite im Koalitionsvertrag: Eine neue Strommarktordnung ist nicht vorgesehen. Der gesamte Erneuerbaren-Strom läuft weiterhin über den Spotmarkt der Strombörsen, und das wird die Börsenstrompreise weiter drücken. Das Problem der steigenden EEG-Umlage aufgrund der sinkenden Preise wird damit nicht behoben. Ohne neue Strommarktordnung wird die Kostenspirale nicht zu brechen sein.“

Die Förderung der Erneuerbaren will die Koalition mit Blick auf bezahlbare Strompreise kosteneffizienter gestalten. Überförderungen werden wir schnell und konsequent bei Neuanlagen abbauen; Altanlagen genießen Bestandsschutz.
gutBesser als die Spanier, die mit einer rückwirkenden Kürzung Investoren ruiniert haben) Für alle Technologien werden wir eine kontinuierliche Degression der Fördersätze im EEG verankern. Wir werden die Bonusregelungen überprüfen und weitgehend streichen. Darüber hinaus werden wir das vergleichsweise teure Grünstromprivileg streichen. Damit sichern wir auch für die Zukunft eine europarechtskonforme Ausgestaltung.

Für die einzelnen Technologien gilt:

  • Photovoltaik: Die jetzt geltende Regelung (u. a. atmender Deckel, Obergrenze) hat sich bewährt und wird beibehalten. Der Zubau in diesem Jahr liegt nahe an dem im EEG festgelegten Ausbaukorridor.
  • Biomasse: Der Zubau von Biomasse wird überwiegend auf Abfall- und Reststoffe schlechtkeine alternativen Anbauformen?) begrenzt. Dies dient dem Schutz der Natur, vermeidet die „Vermaisung“ der Landschaft und entschärft Nutzungskonkurrenzen. Bestehende Anlagen sollen möglichst bedarfsorientiert betrieben
    gutGute Idee für das Stromnetz, wenn die fehlenden Einnahmen ausgeglichen werdenAchtung) werden, um Vorteile für Systemstabilität zu nutzen. Wir entwickeln ein Gesamtkonzept für Anbau, Verarbeitung und Nutzung von Biomasse unter bioökonomischen Gesichtspunkten. Dabei soll deren Einsatz einen sinnvollen Beitrag zum CO2-Minderungsziel leisten und Nutzungskonkurrenzen mit dem Arten- und Naturschutz entschärft werden.
  • schlechtHans-Josef Fell (Grüne): „Der Biogasbranche, wo die Neuinvestitionen in diesem Jahr schon fast völlig zum Erliegen gekommen sind, werden weitere massive Verschlechterungen aufgebürdet. Neuanlagen sollen sich künftig überwiegend auf die Verwertung von Reststoffen konzentrieren, die aber in Deutschland kaum mehr in nennenswerten wirtschaftlich erschließbaren, großen Mengen zu erhalten sind. Statt die Fehlentwicklungen der Maismonokulturen mit einer Ökologisierung der Anbaufrüchte anzugehen, wird die Nutzung der nachwachsenden Rohstoffe für neue Biogasanlagen gleich ganz verhindert.“
  • Wind an Land: Wir werden die Fördersätze senken (insbesondere bei windstarken Standorten), um Überförderungen abzubauen und gleichzeitig durch eine Weiterentwicklung des Referenzertragsmodells dafür sorgen, dass bundesweit die guten Standorte mit einem Referenzwert von 75 bis 80 Prozent auch zukünftig wirtschaftlich genutzt werden können. Wir werden eine Länderöffnungsklausel in das Baugesetzbuch (BauGB) einfügen, die es ermöglicht, länderspezifische Regeln über Mindestabstände zur Wohnbebauung festzulegen.
  • schlechtHier sind sich alle Kritiker einig: den kostengünstigen Wind an Land zu bremsen ist wohl die dümmste Idee. Zugleich bleibt der teure See-Windstrom geschont.

    So auch Eurosolar „Damit würde mit der Windkraft an Land der Ausbau der preiswertesten erneuerbaren Energie weitgehend beendet“..“Das bedeutet, dass künftig nur noch in absoluten Top-Lagen die Windkraft im Binnenland wirtschaftlich betrieben werden kann. Schon der Referenzwert von 60 % im alten EEG 2009 hat dazu geführt, dass der Windkraftausbau in den süddeutschen Bundesländern komplett zum Erliegen gekommen ist. Der Wert von nun 75 % (!) würde den Ausbau in den süd- und mitteldeutschen Bundesländern bis auf sehr wenige Top-Standorte beenden. Im typischen Binnenland Hessen bedeutet dies, dass nur noch in wenigen ausgesuchten Regionen, wahrscheinlich nur noch im Vogelsberg, der Ausbau der Windkraft an Land möglich ist (in Hessen wurden windstarke Standorte bislang bei 5,75 m/s + x definiert). Das allgemein anerkannte Ziel, 2 Prozent der Landflächen Deutschlands für die Windkraftnutzung zur Verfügung zu stellen, wird im Binnenland nirgendwo mehr zu erreichen sein. Im Gegenteil: der dezentrale Ausbau der Windkraft, der bislang in ganz Deutschland an guten Standorten möglich ist, würde beendet.“
  • Josef Göppel (CSU): „Fatal sind die Pläne für die Windkraft: Mit der Festlegung auf Standorte, die mindestens 75 Prozent des besten deutschen Standorts erbringen, wird südlich der Mittelgebirgsschwelle praktisch kein Windausbau mehr möglich sein. Zum Beispiel in meinem fränkischen Wahlkreis, der immerhin 3.000 Quadratkilometer erfasst, ist kein einziger Standort mehr möglich. Das ist ein abruptes Abwürgen der Windkraft in Süddeutschland. Und das, obwohl wir dort ein Grundgerüst an Windlanlagen brauchen, um die Region mit Energie zu versorgen und das Netz zu stabilisieren. Bayern hat vor zwei Jahren ein Energiekonzept verabschiedet, nach dem die Hälfte des Stroms aus der eigenen Fläche erneuerbar erzeugt werden soll. Das ist mit dieser Festlegung nicht mehr erreichbar.“Zu diesem Punkt gibt es zahlreiche weitere kritische Kommentare prominenter Branchenkenner
  • Wind auf See: Orientiert an den realistischen Ausbaumöglichkeiten legen wir den Ausbaupfad 2020 auf 6,5 GW fest. Um anstehende Investitionen mit langen Vorlaufzeiten bei Offshore-Wind nicht zu gefährden, werden die dafür kurzfristig notwendigen Maßnahmen getroffen. Zur Sicherstellung erfolgt eine Verlängerung des Stauchungsmodells bis zum 31. Dezember 2019. Hierzu ist zeitnah ein Kabinettbeschluss vorgesehen. Für den weiteren Ausbaupfad bis 2030 gehen wir von durchschnittlich zwei Windparks pro Jahr mit einer Leistung von je ca. 400 MW aus, um einen Ausbau von 15 GW bis 2030 zu erreichen.
  • schlechtIn einer Pressemitteilung kritisiert Eurosolar: „..Der mindestens dreifach so teure Ausbau der Offshore-Windkraft soll stattdessen bis 2019 ohne Einschnitte bei der Vergütung vorangetrieben werden.“ ferner „Diese kostenträchtige Ausrichtung ist völlig absurd und steht im Widerspruch zu den Bekenntnissen im Koalitionsvertrag, dass die „Kosten der Energiewende“ möglichst gering ausfallen sollen“, erklären die Mitglieder des deutschen EUROSOLAR-Vorstands Stephan Grüger und Dr. Fabio Longo.“
  • Wasserkraft: Die bestehenden gesetzlichen Regeln haben sich bewährt und werden fortgeführt.
  • Darüber hinaus soll ab 2018 die Förderhöhe über Ausschreibungen ermittelt werden, sofern bis dahin in einem Pilotprojekt nachgewiesen werden kann, dass die Ziele der Energiewende auf diesem Wege kostengünstiger erreicht werden können. Um Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen zu sammeln und ein optimales Ausschreibungsdesign zu entwickeln, wird spätestens 2016 ein Ausschreibungspilotmodell in einer Größenordnung von insgesamt 400 MW für Photovoltaik-Freiflächenanlagen ab einer noch festzulegenden Mindestgröße eingeführt. Wir werden darauf achten, dass bei der Realisierung von Ausschreibungen eine breite Bürgerbeteiligung möglich bleibt.

Markt- und Systemintegration

Unser Grundsatz lautet: Das EEG ist ein Instrument zur Markteinführung von Erneuerbaren Energien. Sie sollen perspektivisch ohne Förderung am Markt bestehen. Daher wird die Koalition die Erneuerbaren Energien in den Strommarkt integrieren. Durch die Degression im EEG steigt der Anreiz zur Direktvermarktung. Für Erneuerbare Energien wird bei Neuanlagen ab 5 MW eine verpflichtende Direktvermarktung auf Basis der gleitenden Marktprämie eingeführt. Spätestens 2017 soll dies für alle Anlagengrößen gelten. Die Einführung werden wir so gestalten, dass die mit dem EEG bestehende Vielfalt der Akteure erhalten bleibt.

AchtungKlingt toll, kann aber kaum gelingen, so auch Joseph Göppel (CSU): Meine größte Sorge ist, dass die Stromerzeugung wieder in die Hand von zentralen Großkonzernen gerät und die Bürger mit normalem Einkommen sich nicht mehr daran beteiligen können. Das war ja die Hoffnung der Menschen bei der Energiewende: dass auch Normalbürger sich einbringen können mit kleinen Geldbeiträgen in Energiegenossenschaften. Die Festlegung, dass ab 2018 Ausschreibungen gemacht werden sollen ohne eine Bagatellgrenze – die wird zum Ausschluss der breiten Bevölkerungsschichten führen.

Auch aus dem Hause des WDR Kommentar von Jürgen Döschner sieht die konzernfreundlichkeit des Koalitionsvertrages: „In das Bild passt auch, dass Schwarz-Rot spätestens ab 2017 alle Betreiber von neuen Solar- oder Windkraftanlagen zwingen will, ihren Ökostrom direkt zu vermarkten. Das wäre der Ausstieg aus dem Vergütungsmodell und damit das Ende des Erneuerbare Energien Gesetzes. Außerdem soll durch so genannte „Kapazitätsmärkte“ der Betrieb von Kohle- und Gaskraftwerken durch die Stromkunden bezuschusst werden. Die Reihe der Beispiele ließe sich fortsetzen.“

Um die Stabilität des Systems zu gewährleisten, werden wir zudem festlegen, dass Neuanlagen vom Netzbetreiber und von den Direktvermarktern ansteuerbar sein müssen. Spitzenlast kann bei neuen Anlagen im begrenzten Umfang (weniger als 5 Prozent der Jahresarbeit) unentgeltlich abgeregelt werden, soweit dies die Kosten für den Netzausbau senkt und dazu beiträgt, negative Börsenstrompreise zu vermeiden.

AchtungWeniger Ausbaudruck für Netzbetreiber auf Kosten der Anlagen-Betreiber)

Zudem werden wir die Entschädigungsregelung im Einspeisemanagement so verändern, dass sie verstärkt Anreize dafür setzt, die Netzsituation bei der Standortwahl von Neuanlagen besser zu berücksichtigen (Härtefallregelung). In der bestehenden Härtefallregelung wird die Höhe der Entschädigung abgesenkt, wenn wegen eines Netzengpasses nicht eingespeist werden kann. Der Einspeisevorrang für die Erneuerbaren Energien wird beibehalten.

gutImmerhin, dass ist sehr wichtig) Wir werden prüfen, ob große Erzeuger von Strom aus Erneuerbaren Energien einen Grundlastanteil ihrer Maximaleinspeisung garantieren müssen, um so einen Beitrag zur Versorgungssicherheit zu leisten.

gutPflicht zum virtuellen Kraftwerk erscheint mir gut, außer Erneuerbare subventionieren FossileAchtung Diese können sie in eigener Verantwortung vertraglich mit Betreibern von Speichern, von nachfrageabhängig regelbaren Erneuerbaren Energien, abschaltbaren Lasten oder von fossilen Kraftwerken absichern. Die virtuelle „Grundlastfähigkeit“ der einzelnen Erneuerbaren Energien soll schrittweise geschaffen werden. Hierzu werden wir ein Pilotvorhaben durchführen. Wir setzen uns dafür ein, die Förderung der erneuerbaren Energien in Deutschland in den europäischen Binnenmarkt zu integrieren. Dafür werden wir das EEG europarechtskonform weiterentwickeln und uns dafür einsetzen, dass die EU Rahmenbedingungen und die Beihilferegelungen den Ausbau der Erneuerbaren in Deutschland auch weiterhin unterstützen. Ungeachtet dessen gehen wir weiterhin davon aus, dass das EEG keine Beihilfe darstellt. Internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und faire Lastenteilung Die Besondere Ausgleichsregelung dient dazu, stromintensive Unternehmen in ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit nicht zu gefährden, geschlossene Wertschöpfungsketten und industrielle Arbeitsplätze dauerhaft zu erhalten. Die Koalition will deshalb die Besondere Ausgleichsregelung erhalten und zukunftsfähig weiterentwickeln, wohlwissend, dass sie Auswirkungen auf die Finanzierungsgrundlage für das EEG hat. Die Zahl der antragstellenden Unternehmen und die privilegierte Strommenge haben sich seit der letzten Novelle weiter erhöht. Auch die als Eigenstromerzeugung privilegierten Strommengen steigen seit Jahren kontinuierlich an. Vor diesem Hintergrund setzen wir uns dafür ein, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie erhalten, die Besondere Ausgleichsregelung dafür europarechtlich abgesichert und die Finanzierung des EEG dauerhaft auf eine stabile Grundlage gestellt wird. Dabei ist auch der innereuropäische Wettbewerb zu berücksichtigen, solange es keine vollständige Harmonisierung der Förderung der erneuerbaren Energien gibt. Die Vorschläge zur Steuerung des Ausbaus und zur Kosteneffizienz sind auch mit Blick auf die Sicherung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie von zentraler Bedeutung.

AchtungMehr oder weniger Ausgleichsregelungen?
Wie wird definiert, wer für den globelen Wettbewerb geschützt werden muss?

Bei der Besonderen Ausgleichsregelung überprüfen wir die Privilegierung in den einzelnen Branchen vorrangig anhand objektiver, europarechtskonformer Kriterien. Darüber hinaus werden wir den Kostenbeitrag der privilegierten Unternehmen überprüfen. Zugleich ist vorgesehen, dass die begünstigten Unternehmen nicht nur ein Energiemanagementsystem einführen, sondern auch wirtschaftlich sinnvolle und technologisch machbare Fortschritte bei der Energieeffizienz erzielt werden. Dabei werden bereits erreichte Erfolge (early actions) berücksichtigt. Diese Maßnahmen kommen auch dem Anliegen der Europäischen Kommission entgegen. Weiterhin setzen wir uns dafür ein, dass im Grundsatz die gesamte Eigenstromerzeugung an der EEG-Umlage beteiligt wird. So sollen alle neuen Eigenstromerzeuger mit einer Mindestumlage zur Grundfinanzierung des EEG beitragen, wobei wir die Wirtschaftlichkeit insbesondere von KWK-Anlagen und Kuppelgasnutzung wahren werden. Für kleine Anlagen soll eine Bagatellgrenze eingezogen werden. Vertrauensschutz für bestehende Eigenerzeugung wird gewährleistet.

gutHier ist eine gute Idee gelungen, was Josef Göppel CSU so erklärt: „In der Energieeffizienz haben wir einiges erreicht: Wer in Zukunft von den Ausnahmen bei der Ökostrom-Umlage profitieren will, muss seine Energie effizienter einsetzen. Außerdem sollen Haushaltsgeräte nach ihrer Energieeffizienz gekennzeichnet werden. 

schlechtEigenstromversorgung soll belastet werden? Für Netz sollte nur anteilig gezahlt werden, wenn es auch genutzt wird. Das ist eine Kampfansage an dezentrale technische Lösungen!

AchtungEnergieblogger Thorsten Zörner fragt sich, ob die Belastung der Eigenstromerzeugung nicht das langfristige aus für thermische Großkraftwerke sein könnte: „Gerade thermische Kraftwerke wie Braunkohle oder Steinkohlekraftwerke verbrauchen einen Teil des erzeugten elektrischen Stroms selbst. Dieser wird benötigt um Pumpen, Kühlung etc. zu betreiben. Je nach Kraftwerkstyp fallen so 5 bis 20 Prozent Eigenstromverbrauch bei thermischen Kraftwerken an.“

Strommarktdesign – Neue Rolle für konventionelle Kraftwerke

AchtungEnergieblogger Daniel Bannsch: „Die gigantischen direkten und indirekten Subventionen für atomarfossile Energien werden nicht angetastet. Es gibt keine Ansätze zur Streichung dieser Subventionen, die um ein Vielfaches höher sind als die Förderung erneuerbarer Energien. Nirgends steht im Koalitionsvertrag, dass die Atomarfossilen an den Markt herangeführt werden sollten.

Auch in Zukunft muss die Versorgungssicherheit gewährleistet sein, also jederzeit der nachgefragten Last eine entsprechend gesicherte Erzeugungsleistung in Deutschland gegenüber stehen. Die konventionellen Kraftwerke (Braunkohle, Steinkohle, Gas) als Teil des nationalen Energiemixes sind auf absehbare Zeit unverzichtbar.

schlechtWie lang ist auf absehbare Zeit? Wie sollen die Klimaschutzziele erreicht werden? Oben erschien es so, dass man sich an „Klimazirkus“ anpassen will, hier steht, dass man auf absehbare Zeit keinen Klimaschutz machen will!

Durch den kontinuierlichen Aufwuchs der Erneuerbaren Energien benötigen wir in Zukunft hocheffiziente und flexible konventionelle Kraftwerke. Solange keine anderen Möglichkeiten (wie z. B. Speicher oder Nachfragemanagement) ausreichend und kostengünstig zur Verfügung stehen, kann Stromerzeugung aus Wind- und Sonnenenergie nicht entscheidend zur Versorgungssicherheit beitragen. Daraus ergibt sich das Erfordernis einer ausreichenden Deckung der Residuallast. Ein Entwicklungspfad für den konventionellen Kraftwerkspark lässt sich nicht ohne eine klare Kenntnis des Ausbaus der Erneuerbaren Energien beschreiben. Wir brauchen verschiedene Mechanismen, mit denen die jeweils erforderlichen Kapazitäten langfristig am Markt gehalten werden können. Für eine ökologisch vernünftige, ökonomisch tragfähige und Arbeitsplätze sichernde Vorgehensweise sind folgende Eckpunkte umzusetzen:

  • Damit die Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien und die Stromnachfrage besser aufeinander abgestimmt werden, sind Flexibilitätsoptionen sowohl auf der Angebots- als auch auf der Nachfrageseite auszubauen (insbesondere bei Kraftwerken und Erneuerbaren Energien, durch Lastmanagement, intelligente Zähler, lastvariable Tarife und Speicher).
  • Für die nächsten Jahre wollen wir die Netzreserve weiterentwickeln (Ausschreibungsmodelle auf Ebene der Übertragungsnetzbetreiber). Damit die Kosten für die Absicherung der wenigen Jahresstunden mit den höchsten Lasten begrenzt bleiben, können, soweit verfügbar, bestehende fossile Kraftwerke die Netzreserve bilden.
  • Um kurzfristige Risiken für die Versorgungssicherheit zu vermeiden, werden wir darüber hinaus dafür sorgen, dass die Bundesnetzagentur im Rahmen der anstehenden Untersuchungen auf Grundlage der Reservekraftwerksverordnung die Errichtung neuer regional erforderlicher Kraftwerkskapazitäten zügig prüft und gegebenenfalls sicherstellt.
  • Derzeit verfügen wir deutschlandweit über ausreichend Kraftwerke. Allerdings könnte sich diese Situation bis zum Ende des Jahrzehntes ändern. Es ist mittelfristig ein Kapazitätsmechanismus zu entwickeln, unter dem Gesichtspunkt der Kosteneffizienz im Einklang mit europäischen Regelungen und unter Gewährleistung wettbewerblicher und technologieoffener Lösung.
  • schlechtDas Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung hat festgestellt, dass ein Kapazitätsmarkt weder wirtschaftliche Vorteile bringt, noch notwendig ist.
  • Die rechtlichen und finanziellen Bedingungen für die umweltfreundliche Kraft- Wärme-Kopplung wollen wir so gestalten, dass der KWK-Anteil auf 25 Prozent bis 2020 ausgebaut wird. Auf Grundlage einer umgehend zu erstellenden Potenzialanalyse werden wir in 2014 auch die Rahmenbedingungen für KWK wie insbesondere das KWKG überprüfen und anpassen. Die EU-Energieeffizienz- Richtlinie setzen wir so in deutsches Recht um, dass die dort vorgesehenen Möglichkeiten zur Anerkennung der Vorteile von KWK- und Fernwärme bei Primärenergie und CO2-Einsparung gegenüber anderen Heizsystemen besser zur Geltung kommen.

Speicher

Die stark schwankende Einspeisung Erneuerbarer Energien erfordert einen Ausgleich durch verschiedene Flexibilitätsoptionen, wie z. B. Lastmanagement, powerto-heat und Speicher. Um die erforderliche konventionelle Reservekapazität zuverlässig abschätzen zu können, wird die Koalition in den kommenden Jahren technisch und wirtschaftlich verfügbare Speicherpotenziale prüfen. Künftig wird ein Mix verschiedener Stromspeicher erforderlich sein. Die dafür nötigen Rahmenbedingungen sind technologieneutral zu gestalten. Wir wollen, dass Pumpspeicherwerke auch künftig ihren Beitrag zur Netzstabilität wirtschaftlich leisten können. Aufgrund der zukünftigen Systemfunktionen sollen die Letztverbraucher-Pflichten der Speicher überprüft werden. Mittel- bis langfristig steigt der Bedarf nach neuen Speichern. Bei einem hohen Anteil an Erneuerbaren Energien brauchen wir auch Langzeitspeicher, die saisonale Schwankungen ausgleichen können, wie z. B. power-to-gas. Mit den aktuellen und weiteren Demonstrationsprojekten werden wir die Technologie Schritt für Schritt weiterentwickeln, optimieren und zur Marktreife bringen. Das bereits angelegte Forschungsprogramm wird fortgeführt.

Netze

Verlässliche und langfristige Netzausbauplanung

Netzausbau und Ausbau der Erneuerbaren bedingen einander. Damit beides synchron läuft, sollte der Netzausbau zukünftig auf Basis des gesetzlich geregelten Ausbaupfads für Erneuerbare Energien erfolgen. Für den Ausbau des Übertragungsnetzes stellt der Bundesbedarfsplan auch in Zukunft das zentrale Instrument dar. Mit Blick auf den erforderlichen Netzausbau gilt es, Offshore-Windenergie schrittweise in einem geordneten Verfahren auszubauen (Offshore Netzentwicklungsplan). Entstehende Anbindungskapazitäten sollen effektiv genutzt werden können. Die Optimierungspotenziale bei Bestandsnetzen sollen ausgeschöpft werden. Damit werden die Aufnahmekapazität des Netzes für die Erneuerbaren gesteigert, die Effizienz erhöht und die Kosten gesenkt. Aufgrund der hohen Dringlichkeit des Netzausbaus für das Gelingen der Energiewende ist eine breite Akzeptanz der Bevölkerung notwendig, die heute noch in vielen Fällen nicht gegeben ist. In ausgewählten Pilotlinien sollen neu zur Verfügung stehende Gleichstrom-Technologien (Mehrpunktfähigkeit), wie z. B. der DC-Leistungsschalter bzw. Regelungstechniken und Kabelverlegetechniken, erprobt und ggfs. aus Mitteln der Technologieförderung auch gefördert werden. Als Ausgangspunkt ist hierfür ein zentraler Verteilerpunkt im Drehstromnetz sinnvoll. Wir wollen die Integration der europäischen Stromversorgung durch den Ausbau der grenzüberschreitenden Höchstspannungsleitungen und der Grenzkuppelstellen auf der Grundlage der EU-Verordnung über die transeuropäische Energieinfrastruktur (TEN-E) vorantreiben.

Modernisierung der Verteilernetze

Die Verteilernetze sind das Rückgrat der Energiewende vor Ort, da der Zubau Erneuerbarer Energien eine zunehmende Dezentralisierung des Energieversorgungssystems bewirkt. Die Koalition wird die Rahmenbedingungen für die Verteilernetze investitionsfreundlich ausgestalten, damit Investitionen zeitnah refinanziert werden können. Investitionsbugdets in den Verteilernetzen werden wir prüfen. Die Versorgungssicherheit hat weiterhin Priorität. Investitionen durch Netzbetreiber sollen getätigt werden können, wenn sie erforderlich sind. Mit dem Evaluierungsbericht der Bundesnetzagentur zur Anreizregulierung und der Netzplattform-Studie „Moderne Verteilernetze für Deutschland“ werden wir 2014 über eine ausreichende Datenbasis für Entscheidungen zu notwendigen Weiterentwicklungen der Anreizregulierung verfügen.

Achtung Soll hier gekürzt werden? Oder was heißt Investitionsbudgets prüfen?

Rahmenbedingungen für intelligente Netze schaffen

Wir wollen bereits in 2014 verlässliche Rahmenbedingungen für den sicheren Einsatz von intelligenten Messsystemen für Verbraucher, Erzeuger und Kleinspeicher auf den Weg bringen. Gegenstand des Paketes werden die Festlegung hoher technischer Standards zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit, bereichsspezifischer Datenschutzregeln für die Marktkommunikation sowie Regelungen im Zusammenhang mit dem Einbau von intelligenten Zählern zur Ermöglichung von intelligentem Last- und Erzeugungsmanagement sein.

schlechtWas aber ist mit Anreizen für Lastmanagement?


Netzentgelte

Wir werden das System der Netzentgelte daraufhin überprüfen, ob es den Anforderungen der Energiewende gerecht wird. Die Koalition wird das System der Netzentgelte auf eine faire Lastenverteilung bei der Finanzierung der Netzinfrastruktur überprüfen. Durch die steigende Eigenstromversorgung im privaten und gewerblichen Bereich ist die faire Kostenverteilung zunehmend in Frage gestellt. Deshalb müssen die Kosten für die Bereitstellung der Netzinfrastruktur künftig stärker abgebildet werden, zum Beispiel durch die Einführung einer generellen Leistungskomponente im Netzentgelt (Grund- oder Leistungspreis) und die Beteiligung der Einspeiser an den Kosten der Netzinfrastruktur und des Netzbetriebs.

Bürger am Netzausbau beteiligen

Für den Ausbau der Stromnetze muss bei den betroffenen Anliegern um Akzeptanz geworben werden. Neben frühzeitiger und intensiver Konsultation der Vorhaben kann dazu auch eine finanziell attraktive Beteiligung von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern an der Wertschöpfung sowie eine Überprüfung der derzeitigen Entschädigungspraxis beitragen. Wir werden das Bewertungsverfahren bei Neuvergabe (z. B. bei der Rekommunalisierung) der Verteilernetze eindeutig und rechtssicher regeln sowie die Rechtssicherheit im Netzübergang verbessern.

Ausstieg aus der Kernenergie

Wir halten am Ausstieg aus der Kernenergie fest. Spätestens 2022 wird das letzte Kernkraftwerk in Deutschland abgeschaltet. Auch auf europäischer Ebene wird Deutschland weiter für die Energiewende werben.

AchtungJoseph Göppel (CSU): „Mit den jetzigen Festlegungen werden wir selbst diese herabgesetzten Ziele nicht erreichen. Zum Ende dieser Legislaturperiode wird sich die Frage stellen: Wie will Deutschland weitermachen? Meine Befürchtung ist, dass dann manche sagen: Jetzt müssen die Atomkraftwerke weiterlaufen. Und das war wahrscheinlich auch das geheime Ziele mancher Verhandlungspartner.“

Sicherheit von Kernkraftwerken

Die Sicherheit der Kernkraftwerke in Deutschland ist bis zum letzten Betriebstag zu gewährleisten. Deshalb sind weiterhin Investitionen in die Anlagen und fachkundiges Personal bei Betreibern, Behörden und Sachverständigen erforderlich. Der Schutz der Kraftwerke und Abfalllager vor Sabotage- und Terrorakten ist auf rechtssicherer Grundlage sicherzustellen. Bund und Länder arbeiten bei der Atomaufsicht so eng wie möglich zusammen. In Europa wird Deutschland aktiv daran mitwirken, die Sicherheit der Kernkraftwerke zu erhöhen. Dazu werden wir für verbindliche Sicherheitsziele in der EU und ein System wechselseitiger Kontrolle bei fortbestehender nationaler Verantwortung für die Sicherheit eintreten. Für den Rückbau, die Entsorgung und sichere Aufbewahrung von Materialien aus kerntechnischen Anlagen, die nicht der Erzeugung von Elektrizität dienen oder gedient haben, werden Gespräche zwischen dem Bund und den Ländern geführt, wobei auf der Basis von entsprechenden Verwaltungsvereinbarungen auch die Aufteilung der Kosten neu geregelt wird. Wir erwarten von den Kernkraftwerksbetreibern ihre Mitwirkung an der Energiewende und die Wahrnehmung ihrer Verantwortung für die geordnete Beendigung der Kernenergienutzung. Ziel ist es damit, in Deutschland die Sicherheit des Restbetriebs der Kernkraftwerke und ihrer Entsorgung auch finanziell zu sichern und sozialverträgliche Lösungen für die Beschäftigten zu finden. Wir erwarten, dass die Kosten für den Atommüll und den Rückbau der kerntechnischen Anlagen von den Verursachern getragen werden. 

gutDas erwarte ich auch! Bleibt zu hoffen, dass die konzernfreundliche Koalition in diesem Punkt durchsetzungsfähig wird.
Über die Realisierung der rechtlichen Verpflichtungen der Energieversorgungsunternehmungen wird die Bundesregierung mit diesen Gespräche führen. Wir setzen uns auch auf europäischer Ebene für umfassende Transparenz in allen sicherheitsrelevanten Fragen ein. Die Unabhängigkeit der Atomaufsicht ist in Deutschland gewährleistet und bedarf keiner Änderung der geltenden Regelungen. Deutschland will auf die internationale Sicherheitsdiskussion Einfluss nehmen. Daher werden auch nach dem Ausstieg geeignete institutionell geförderte Forschungseinrichtungen, unabhängige Sachverständigeninstitutionen und ausreichende behördliche Fachkompetenz zur Beurteilung der Sicherheit von Kernkraftwerken und ihres Rückbaus, des Strahlenschutzes und der nuklearen Entsorgung gebraucht.

Endlager

AchtungIn das Endlager-Geschacher habe ich mich nicht eingearbeitet, wissen Sie, was dies hier bedeutet?

Wir wollen die Endlagerfrage aus Verantwortung für die nachfolgenden Generationen lösen. Deswegen werden die Errichtung des Endlagers Konrad und die Schließung des Endlagers Morsleben vorgetrieben und die Voraussetzungen für die Rückholung der Abfälle aus der Schachtanlage Asse II geschaffen. Im ehemaligen Salzbergwerk Asse II wird weiter mit Nachdruck an der Rückholung des Atommülls gearbeitet. Wir werden die Rückholungsplanung weiter konkretisieren und die dafür notwendigen Finanzmittel auch weiterhin zur Verfügung stellen. Die Entsorgungs-Richtlinie (EURATOM) und das Standortauswahlgesetz setzen wir zügig und vollständig um und verwirklichen dadurch den Trennungsgrundsatz. Das Auswahlverfahren für ein Endlager für hochradioaktive Abfälle wird nach Abschluss der Kommissionsberatungen unter breiter Beteiligung der Öffentlichkeit eingeleitet. Auf dem Weg zur gemeinsamen Endlagersuche werden der Bund und das Land Niedersachsen ein einvernehmliches Vorgehen im Hinblick auf den Standort Gorleben verabreden.

Strahlenschutzrecht

Das Strahlenschutzrecht soll modernisiert werden. Der radiologische Notfallschutz zur Bewältigung von Katastrophen in kerntechnischen Anlagen wird auf Grundlage der Erfahrungen von Fukushima konzeptionell anpasst.

Fracking

Nach den vorliegenden Untersuchungen zur Umweltrelevanz ist der Einsatz der Fracking-Technologie bei der unkonventionellen Erdgasgewinnung – insbesondere bei der Schiefergasförderung – eine Technologie mit erheblichem Risikopotential. Die Auswirkungen auf Mensch, Natur und Umwelt sind wissenschaftlich noch nicht hinreichend geklärt. Trinkwasser und Gesundheit haben für uns absoluten Vorrang. Den Einsatz umwelttoxischer Substanzen bei der Anwendung der Fracking-Technologie zur Aufsuchung und Gewinnung unkonventioneller Erdgaslagerstätten lehnen wir ab. Über Anträge auf Genehmigung kann erst dann entschieden werden, wenn die nötige Datengrundlage zur Bewertung vorhanden ist und zweifelsfrei geklärt ist, dass eine nachteilige Veränderung der Wasserbeschaffenheit nicht zu befürchten ist (Besorgnisgrundsatz des Wasserhaushaltsgesetzes). Auch die Entsorgung des Flowback aus Frack-Vorgängen mit Einsatz umwelttoxischer Chemikalien in Versenkbohrungen ist wegen fehlender Erkenntnisse über die damit verbundenen Risiken derzeit nicht verantwortbar. Die Koalition wird unter Einbeziehung der Länder und der Wissenschaft in einem gemeinsamen Prozess mit den Unternehmen erarbeiten, welche konkreten Erkenntnisse die Erkundungen liefern müssen, um Wissensdefizite zu beseitigen und eine ausreichende Grundlage für mögliche nachfolgende Schritte zu schaffen. Dies soll in einem transparenten Prozess erfolgen. Im Dialog mit allen Beteiligten sollen unter Federführung der Wissenschaft Forschungsergebnisse bewertet werden. Die Koalition wird kurzfristig Änderungen für einen besseren Schutz des Trinkwassers im Wasserhaushaltsgesetz sowie eine Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bergbaulicher Vorhaben vorlegen, die vor Zulassung von Maßnahmen zur Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten mittels Fracking eine obligatorische UVP und Öffentlichkeitsbeteiligung vorsieht.

schlechtErst Wissenschaft, dann Fracking, oder wie? Ein klares Nein liest sich anders. Dies hier liest sich wie ein Text, der den verantwortungsbewussten Umgang suggerieren soll.

Energiewende gut umsetzen – Dialog und Beteiligung

Zur Beratung von Bundesregierung und Parlament bei der Umsetzung der Energiewende strebt die Bundesregierung die Bildung eines „Forums Energiewende (Energierat)“ für einen ständigen Dialog mit Wirtschaft, Gewerkschaften, Wissenschaft und gesellschaftlich relevanten Gruppen an. Beim Vollzug der Projekte der Energiewende wird auf eine umfassende Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger geachtet. Die Koalition wird mit allen Akteuren der Energiewirtschaft einen engen Dialog pflegen. Wegen ihrer Bedeutung für die Daseinsvorsorge wird u. a. die Handlungsfähigkeit der deutschen Stadtwerke thematisiert. Wir wollen die Energiewende naturverträglich gestalten und zugleich die hierfür notwendigen Verfahren und dafür geeigneten Strukturen schaffen. Deswegen wird ein Kompetenzzentrum „Naturschutz und Energiewende“ eingerichtet, um zu einer Versachlichung der Debatten und zur Vermeidung von Konflikten vor Ort beizutragen.

AchtungWer kümmert sich um diese umfassende Beteiligung? Geht es um mitreden oder mitbestimmen?


gutIch hoffe die Ausführungen waren interessant für Sie und würde mich auf eine rege Diskussion
und Antworten auf offene Fragen freuen!