Manchmal, wenn man bei der Energiewende genau hinschaut, dann sträuben sich einem die Haare. Hätten Sie gedacht, dass Smart Home gesetzlich verordnet doof bleiben müssen? Bevor ich die gespannten Fallstricke bei Smart Homes beschreibe, will ich festhalten, dass ich hinter dem Lastmanagement stehe. Da wirksame Energiewende-Kommunikation in Geschichten des Gelingens geschrieben wird, schreibe ich zum absurden Fallstrick auch eine gute Nachricht. Auf zur Schelte:

Smart Home ohne flexiblen Stromtarif für Lastmanagement

Björn-Lars Kuhn von den Energiebloggern hat es treffend beschrieben. Als er am Frühstückstisch Radio hörte, sprach der Moderator über Smart-Home-Lösungen. Der Radiosprecher sagte, dass es die Dinger wären, die die Waschmaschine anstellen können, wenn der Strom billig ist. Björn-Lars wird beim Lachen vielleicht etwas Kaffee auf dem Tisch verteilt haben. Es ist der schwarze Humor der da nötig ist:

Das lächerlich Dumme ist, dass dies in Deutschland verboten ist, während die Vermarktung jener „Smart“ Homes auf Hochtouren läuft. Wenn es ginge, dann könnte Jeder in einem kleinen Maße an der Stabilisierung des Stromnetzes mitwirken. Anstelle dessen darf man sich mit Schnick-Schnack begnügen, den Björn-Lars unterhaltsam beschreibt. „Die Leute, die solch eine schicke Elektronik-Kiste kaufen, können jede Menge damit anfangen: Per App von unterwegs Licht oder Heizung einschalten oder den aktuellen Energieverbrauch ansehen.“ – ein bischen smart ist es also doch.

Die Doofheit der Stupid Homes ist gesetzlich vorgeschrieben

Wir brauchen also einen flexiblen Stromtarif, der dann billiger ist, wenn damit die Netze entlastet werden. Im Energiewirtschaftsgesetz § 40 steht:

(5) Lieferanten haben, soweit technisch machbar und wirtschaftlich zumutbar, für Letztverbraucher von Elektrizität einen Tarif anzubieten

Die butterweiche Formulierung ruft immerhin Nachtstromtarife hervor und würde es fast ermöglichen. Dumm nur das flexible Stromtarife wegen § 12 der StromNVZ unzulässig sind:

Letztverbraucher mit einer jährlichen Entnahme von bis zu 100 000 Kilowattstunden vereinfachte Methoden (standardisierte Lastprofile), Zählerstandsgangmessung anzuwenden, die eine registrierende Lastgangmessung nicht erfordern.

In Klartext darf erst ab 100.000 kWh pro Jahr ein Smart Home smart sein. Das dürfen wir nicht akzeptieren. Bitte rufen Sie Ihren Stromversorger an und fragen Sie nach! Man muss einsehen, dass wir Energiebürger schlauer sind, als man uns zutraut! Liberalisierung heißt, dass jeder einen Zugang zum Markt erhält!

Schlechte Wirtschaftspolitik – BMWi

Diese Rechtslage ist obendrein schlechte Wirtschaftspolitik, wenn man bedenkt, dass dem Smart Home eine gigantische wirtschaftliche Perspektive zugeschrieben wird. Die Staatssekretärin Zypries aus dem zuständigen Ministerium spricht selbst davon:

„Die intelligente Heimvernetzung hat das Potenzial, sich zu einem Milliarden-Markt für deutsche Unternehmen zu entwickeln.“

gut: Lastmanagement gelingt beim solaren Eigenverbrauch

Das die Technik längst funktioniert zeigt der Eigenverbrauch bei der Solarenergie. Gute Wechselrichter steuern die Geräte im Haushalt entlang der Wetter- und Ertragsprognose so, dass man eine maximale Nutzung des eigenen Solarstroms erzielt. Im Laufe des Tages wird das noch unscharfe Gequake des Wetterfroschs präzisiert, sodass der Eigenverbrauch Rekorde aufstellt. Für Anlagen unter 10 KWp grätscht auch der Gesetzgeber nicht mit seiner zynischen „Sonnensteuer“ dazwischen. Gut kombinieren lässt sich diese tausendfach erprobte Technik auch mit Wärmepumpen, Infrarotheizungen, Warmwasserspeicher, Elektroautos oder Stromspeicher.

Dynamische-Stromtarife-AppellWenn Sie dies empört, bitte rufen Sie Ihren Stromanbieter an und fragen Sie nach flexiblen Stromtarifen.

Stromanieter erlassen zwar keine Gesetze – können aber das Intelligenzverbot für Smart Homes wirkungsvoll kritisieren. Schließlich wird Smart Home nur ein Milliardenmarkt, wenn man auch etwas davon hat, dass man sich so ein Ding an die Wand schrauben lässt.