In dem Themenfeld der Energiewende wird mir nie langweilig. Wie im letzten Bericht angekündigt, geht es heute aber um substanzielle Reformvorschläge aus dem Hause des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft, denn diese erscheinen zielführend. Aus meiner Sicht sollte an dem Ziel der Bundesregierung festgehalten werden, bis 2050 Deutschland zu 100 % mit Erneuerbaren zu versorgen. Diese müssen aber ökonomisch, ökologisch und verteilungsgerecht optimiert sein.

In der Studie “Ausweisung der EEG-Umlage: eine kritische Analyse” wird bekräftigt, dass das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) ein notwendiger Korrekturfaktor für das Marktversagen und die Unzulänglichkeiten des verzerrten Strommarktes sei. Das EEG enthält keine vernünftige Aussage über die Kosten der Umstellung der Stromversorgung auf erneuerbare Energien, was bereits in der vergangenen Woche beschrieben wurde. Nur mit einem solchem System könne eine wirkliche Modernisierung der Stromversorung durchgeführt werden. Es wird also ganz klar gesagt, dass ein Anreizmodell wie das Erneuerbare-Energien-Gesetz notwendig ist.

Statt der üblichen Kostenschelte sollten Stromversorger
in ihrer Kommunikation Pflichterläuterungen zur EEG-Umlage machen

Die Autoren der Studie empfehlen eine Pflichtangabe zur EEG-Umlage, womit es zu einer Pflicht zur Aufklärung kommen würde. So würde sich eine breitenwirksame und angemessen-differenzierte Wahrnehmung zur Strompreisbildung ausbreiten. Konkret werden folgende Aspekte als notwendiges Allgemeinwissen gefordert:

  • die EEG-Umlage ein bilanzieller Korrekturfaktor ist, der nicht die Kosten des EE-Ausbaus wiedergibt;
  • der Ausbau der EE zu Einsparungen für Stromkunden insbesondere durch den Merit-Order-Effekt führt (Angabe in Ct/kWh);
  • der Stromkunde mit der Zahlung der EEG-Umlage dazu beiträgt, bestimmte große Stromverbraucher zu subventionieren
    (Angabe in Ct/kWh);
  •  die EEG-Umlage nicht nur für den Ausbau der EE sondern auch auf unterschiedliche Arten für Umwelt- und Klimaschutz sorgt, so z.B. in der Abfallwirtschaft, in der Abwasserwirtschaft, in der Landwirtschaft, beim Gewässerschutz (Angabe in Ct/kWh);
  • den Stromkunden durch die EEG-Umlage Kosten erspart werden, die ansonsten für eine konventionelle Erneuerung der Stromversorgung anfallen würden.

Zur Kostenabschätzung gibt es aussagekräftige volkswirtschaftlichen Untersuchungen,
statt den trügerischen Summen der EEG-Umlage

Ferner empfehlen die Autoren, statt der Höhe der EEG-Umlage, belastbare volkswirtschaftliche Untersuchungen heranzuziehen, um ein seriöses Bild der Mehrkosten einer ökologischen Modernisierung zu erhalten. Die EEG-Umlage hingegen enthält mehr als die reinen Investitionskosten. Dafür werden Quellen genannt, die bereits seit Längerem für Bundesregierungen bereit stehen:

Solche Untersuchungen wurden beispielsweise im Vorfeld der Erstellung des Energiekonzepts der Bundesregierung von 2010 und anlässlich der Energiegipfel von Bundeskanzlerin Merkel 2006 und 2007 durchgeführt. Ferner lässt das Bundesumweltministerium kontinuierlich entsprechende aktuelle Untersuchungen erstellen.

Wenn nun klar ist, dass wir am erneuerbare Energien Gesetz festhalten sollten, dann fehlen mir weitere Hinweise auf  Ansätze zur Kostensenkung, außer dem Stopfen von Schlupflöchern für energieintensive Betriebe.

Was währe Ihnen wichtig, in der Gestaltung des erneuerbare Energien Gesetzes?